
Unter Reichstiteln versteht man die vom Kaiser oder einem sonst dazu Berechtigten verliehenen Adelstitel im Heiligen Römischen Reich (Adelsverleihung, Recht zur). Nach dem Untergang des alten Reiches war es keine Frage, daß die Titel selbst beibehalten werden konnten. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts erhoben daraus Begünstigte zunehmend den Ans...
Gefunden auf
https://www.adelsrecht.de/Lexikon/R/Reichstitel_n___Fuhrung_von/reichstitel
Keine exakte Übereinkunft gefunden.